Rauchen und Saufen(von Rheinlaender)
Wie alle Bewohner dieser schönen Insel wissen, sind die Steuern, die Parlament und Krone meinen auf Tabak und Alkohol zu erheben meint zu müssen, erheblich über dem Niveau auf dem Kontinent. Gleichzeitig sind viele Alkoholika und Tabakwaren (z.B. Ein guter Rheingauriesling oder Gitane ohne Filter) nicht oder nur schwierig im Lande zu kaufen. Aus beiden Gründen heraus bietet sich der Import an. Dabei mag aber auch nicht unbedingt mit “HM Customs and Excise” in Konflikt geraten. Deshalb hier ein kleiner Guide:
1. Mitbringen im Reisegepäck
Grundsätzlich darf ein Reisender von einem Land der Europäischen Union in einem Unionsland versteuerte Waren unbegrenzt für seinen Eigenbedarf in anderes Land der Union einführen ohne weitere Steuern oder Abgaben zu zahlen. Dabei ist folgendes zu beachten: Es werden folgende Mengen angeben, die von den britischen Behörden als für den Eigenbedarf angesehen werden:  | 3200 Zigaretten
|  | 200 Zigarren
|  | 110 l Bier
|  | 90 l Wein
|  | 400 Zigarillos
|  | 3 kg Loser Tabak
|  | 10 l Geistliche Getränke
|  | 20 l Gesprite Weine (z.B. Port oder Sherry) |
2. Mitbringen lassen durch Freunde
Das ist grundsätzlich erlaubt, wenn keine Zahlung erfolgt - also nur als reines Geschenk. In diesem Zusammenhang soll die Krone von England mir mal erzählen, wie den Verkauf von z.B. einer Stange Zigaretten ohne Gewinn unterscheiden will, von einem gegenseitigen Geschenk.
3. Verschicken lassen durch Freunde
Auch das ist ohne weitere Steuern möglich wenn:
Die Lieferung an eine Privatadresse erfolgt
Keinerlei Zahlung mit der Lieferung verbunden ist
Die Menge nicht die folgenden Grenzen überschreitet:  | 50 Zigaretten
|  | 25 Zigarillos
|  | 10 Zigarren
|  | 1 l Geistliche Getänke
|  | 1 l Sekt oder gesprite Weine (z.B. Port oder Sherry)
|  | 2 l Wein |
Auch diese Regelung werden z. Zt. von Brüssel überprüft
4.Käuflich erwerben im Versandhandel
Hier wird es schwierig: Die EU sieht hierfür ein System von “zugelassenen Lagerinhabern” vor. Die Lieferung erfolgt an diese Inhaber und diese entrichten die britischen Steuern und liefern dann die ware an Dich aus. Das heisst die britischen Steuern sind voll zu bezahlen. Es gibt jedoch hiervon eine grosse Ausnahme: Wein (siehe Art. 29 der EU-Verordnung – s.u.). Da viele Weinproduzenten kleine und kleinste Betriebe sind, ist es denen kaum zumutbar, sich beim Versandhandel mit den jeweiligen Stersystemen der anderen EU-Länder auseinanderzusetzen. Der besagte Artikel erlaubt Erzeugern, die weniger als 1000 hl Wein pro Jahr erzeugen, diesen direkt an Kunden für den Eigenverbrauch in der EU zu verschicken ohne über die besagten Lagerinhaber gehen zu müssen.
Quellen:
Richtlinie der Europaeischen Union 92/12/EWG
(http://europa.eu.int/eur-lex/de/consleg/main/1992/de_1992L0012_index.html)
HM Customs and Excise:
Notice 143 “A guide for international post users”
Broschüre “Entering the UK from an other EU country”
(erhältlich über die Webseite www.HMCE.gov.uk)
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