Die deutschsprachige Community in Großbritannien und London

Beteiligung an Wahlen in Großbritannien

Als Deutscher in London/UK darf man in folgenden Wahlen wählen:

 

Kommunalwahlen (local Elections):

Die Gemeinden/Bezirke (boroughs) sind in verschiedene wards aufgeteilt, deren Bürger die Gemeinderatsmitglieder (councillors) in den Gemeinderat (local council) wählen. Die Kommunalwahlen finden alle 4 Jahre statt. Um wählen zu dürfen muss man mindestens 18 Jahre alt sein, ein Bürger Großbritanniens, des Commonwealth oder EU-Bürger sein.

 

EU-Parlamentswahlen:

Diese finden alle 5 Jahre statt und alle EU-Bürger sind wahlberechtigt. Man kann entweder in UK oder Deutschland wählen.

 

Um wahlberechtigt zu sein, muss man sich in die örtliche Wahlliste eintragen lassen. Jede Gemeinde hat ein local electoral registration office, wo man sich registrieren lassen kann www.aboutmyvote.co.uk

 

 

General Elections (vergleichbar mit Bundestagswahl):

UK ist in 646 Wahlbezirke (constituencies) aufgeteilt, die jeweils einen Mitglied in das Parlament stellen (Member of Parliament). Die Wahlen müssen innerhalb von 5 Jahren stattfinden und vom Premierminister ausgerufen werden. Nur britische Staatsbürger sind wahlberechtigt. Wahlsystem ist Mehrheitswahlrecht (first past the post).

 


Beteiligung an deutschen Wahlen

Deutsche können grundsätzlich auch vom Ausland aus an Wahlen in der Bundesrepublik bzw. an Europawahlen teilnehmen. Dabei ist zu unterscheiden, ob trotz Aufenthalt in einem anderen Land weiterhin ein gemeldeter Wohnsitz im Bundesgebiet besteht oder ob die Abwesenheit von Dauer ist.

 

Wenn ein gemeldeter Wohnsitz vorhanden ist, kann Briefwahl beantragt werden. Dazu ist der Wahlscheinantrag, der mit der Wahlbenachrichtigungskarte zugeht, entsprechend zu vervollständigen. Personen, die sich ständig außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, steht ebenfalls die Möglichkeit der Briefwahl offen. Mit einem Antrag an das Wahlamt der Gemeinde, bei der man zuletzt gemeldet war, kann man sich in das dortige Wählerverzeichnis eintragen lassen. Der Antrag muss spätestens 21 Tage vor der Wahl eingegangen sein, um berücksichtigt zu werden. Ist das geschehen, werden die erforderlichen Unterlagen an den ausländischen Wohnsitz gesendet. Bei der Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis sind die deutschen Botschaften und Konsulate (siehe www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/DtAuslandsvertretungen-Laenderauswahlseite.jsp) mit Informationen und Vordrucken behilflich. Weitere Hinweise, insbesondere Wahltermine und Antragsforumulare, sind auch beim Bundeswahlleiter (siehe www.bundeswahlleiter.de) abrufbar. Wahlberechtigt im Sinne des Grundgesetzes sind Deutsche, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nach dem 23.05.1949 mindestens drei Monate ununterbrochen in den heutigen Grenzen Deutschlands gelebt haben. Unbefristet wahlberechtigt sind Personen, die in einem Mitgliedstaat des Europarates (siehe www.coe.int/T/e/com/about_coe/member_states/default.asp) leben. Wer in einem sonstigen ausländischen Staat lebt, ist für die Dauer von 25 Jahren nach dem Umzug wahlberechtigt. Weitere Informationen stellt das Auswärtige Amt auf der Webseite "Wahlrecht für Deutsche im Ausland" (siehe www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/Konsularisches/Wahlrecht.html) zur Verfügung.

 

Vielen Dank an cm für seinen Artikel. Originalfassung hier